Ihr Kind kann sich schwer konzentrieren, ist oft unruhig, vergisst vieles oder handelt sehr impulsiv? Vielleicht haben Lehrkräfte oder die Kinderärztin schon angesprochen, dass eine Abklärung sinnvoll sein könnte. Viele Eltern stehen dann vor langen Wartezeiten und vielen offenen Fragen.
In unserer Praxis bieten wir eine sorgfältige ADHS-Diagnostik nach aktuellen fachlichen Standards an. Wir nehmen uns Zeit für Ihr Kind und für Sie als Familie. Am Ende erhalten Sie ein klares Ergebnis, einen ausführlichen schriftlichen Befund und konkrete Empfehlungen für die nächsten Schritte.
Wann ist eine ADHS-Diagnostik im Kindes- und Jugendalter sinnvoll?
Eine ADHS- Abklärung kann hilfreich sein, wenn Schwierigkeiten über längere Zeit bestehen und in mehreren Lebensbereichen auftreten, etwa zu Hause und in der Schule. Typische Anlässe sind:
– Ihr Kind kann sich nur kurz konzentrieren, lässt sich leicht ablenken oder wirkt oft verträumt.
– Es ist körperlich sehr unruhig, kann schwer abwarten oder unterbricht andere häufig.
– Hausaufgaben und Lernen führen regelmäßig zu Konflikten und Erschöpfung.
– Die schulischen Leistungen entsprechen nicht dem, was Ihr Kind eigentlich kann.
– Es gibt wiederholt kritische Rückmeldungen aus dem Hort oder der Schule zu Verhalten oder Aufmerksamkeit.
– Ihr Kind leidet selbst unter den Schwierigkeiten, fühlt sich unverstanden oder zieht sich zurück.
Nicht jede Unruhe oder Konzentrationsschwäche ist ADHS. Auch andere Ursachen wie Überforderung, Lernschwierigkeiten, Ängste oder belastende Lebensumstände können ähnliche Anzeichen zeigen. Genau deshalb ist eine gründliche Diagnostik wichtig: Sie schafft Klarheit, in welche Richtung es weitergeht.
Unser Angebot
Die Diagnostik orientiert sich an der S3-Leitlinie „ADHS bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen“. Das bedeutet: Eine Diagnose stützen wir nie auf einen einzelnen Test, sondern auf ein Gesamtbild aus mehreren Quellen.
– Ausführliche Gespräche mit Ihnen als Eltern und- altersgerecht- mit Ihrem Kind oder Jugendlichen.
– Entwicklungsgeschichte: Schwangerschaft, frühe Entwicklung, Kita- und Schulzeit, familiäre Situation.
– Standardisierte Fragebögen für Eltern, Lehrkräfte und ab einem bestimmten Alter auch für Ihr Kind selbst.
– Testpsychologische Untersuchung zu Aufmerksamkeit, Konzentration und kognitiver Leistungsfähigkeit (Intelligenztest, computergestützte Aufmerksamkeitstests)
– Verhaltensbeobachtung während der Termine
Diagnostiziert werden Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 17 Jahren. Wir arbeiten ruhig, kindgerecht und mit ausreichend Pausen, damit Ihr Kind zeigen kann, was es wirklich kann.
Ablauf Schritt für Schritt
Die gesamte Diagnostik umfasst in der Regel ca. 3 Termine und ist meist innerhalb von 4 Wochen abgeschlossen.
1. Anfrage: Sie melden sich per Formular, E-Mail oder Telefon. Das Büro stimmt mit Ihnen einen Termin für das Erstgespräch ab.
2. Erstgespräch mit den Eltern (ca. 1 Stunde): Wir besprechen die aktuellen Schwierigkeiten, die Entwicklungsgeschichte und Ihre Fragen. Sie erhalten Fragebögen für sich und für die Schule.
3. Kennenlernen Ihres Kindes: Ein erster Termin dient dem Vertrauensaufbau und einem altersgerechten Gespräch.
4. Testtermin: Ihr Kind bearbeitet in entspannter Atmosphäre verschiedene Aufgaben zu Aufmerksamkeit, Konzentration und Leistungsfähigkeit.
5. Auswertung: Wir werten alle Gespräche, Fragebögen, Testergebnisse und Unterlagen (z. B. Zeugnisse, frühere Berichte) aus.
6. Abschlussgespräch: Wir erklären Ihnen das Ergebnis verständlich und besprechen konkrete Empfehlungen. Auf Wunsch kann ein Teil des Gesprächs mit Ihrem Kind oder Jugendlichen gemeinsam stattfinden.
7. Schriftlicher Befund: Sie erhalten einen ausführlichen Bericht für Ihre Unterlagen und zur Weitergabe. Da die Kosten hierfür nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, wird hier ein Eigenanteil von ca. 84 Euro in Rechnung gestellt, falls Sie diesen ausführlichen Bericht wünschen. Ansonsten erhalten Sie eine kurze Bestätigung über die ermittelte(n) Diagnose(n).
Bitte bringen Sie zum Erstgespräch, falls vorhanden, Zeugnisse, das gelbe Untersuchungsheft und frühere ärztliche oder psychologische Berichte mit.
Was Sie am Ende erhalten
Sie gehen mit einem klaren Ergebnis und einem Plan nach Hause, nicht nur mit einer Diagnose.
Ein ausführliches Abschlussgespräch, in dem alle Ergebnisse verständlich erklärt werden und Raum für Ihre Fragen bleibt.
Auf Wunsch einen schriftlichen Befund, der die Untersuchung, die Ergebnisse und die Einschätzung nachvollziehbar darstellt. Er kann z. B. an Kinderärztin, Kinder- und Jugendpsychiater oder Schule weitergegeben werden.
Konkrete Empfehlungen für Zuhause und Schule, etwa zu Lernumgebung, Hausaufgabensituation und Tagesstruktur.
Hinweise zu weiteren Schritten, z. B. Elterntraining, Psychotherapie, Lerntherapie oder eine ärztliche Abklärung zur Frage einer Medikation.
Unterstützung beim Thema Schule, etwa durch Empfehlungen, die für einen möglichen Antrag auf Nachteilsausgleich hilfreich sein können.
Auch wenn sich der Verdacht auf ADHS nicht bestätigt, ist das Ergebnis wertvoll: Sie wissen dann, was hinter den Schwierigkeiten steckt und was Ihrem Kind stattdessen helfen kann.
Kosten und Abrechnung
Gesetzlich Versicherte: Wir haben wöchentlich ein festes Zeitkontingent, welches wir extra für gesetzlich Versicherte zur Verfügung stellen. Wenn Sie in diesem Rahmen unserer KiJu- Sprechstunde einen Termin bei uns buchen und gesetzlich versichert sind, werden die Kosten der Diagnostik von Ihrer Krankenkasse übernommen. Einzig die Kosten für den ausführlichen diagnostischen Befundbericht werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen und müssen von Ihnen selbst getragen werden, wenn Sie diesen Bericht wünschen. Die Kosten für den Bericht betragen ca. 84 Euro.
Privat Versicherte: Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die sich auf die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bezieht. Sie erhalten nach Abschluss eine detaillierte Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle einreichen können.
Für eine vollständige Diagnostik einschließlich Testung, Auswertung, Abschlussgespräch und schriftlichem Befund entstehen in der Regel Kosten von etwa 760 Euro. Der genaue Betrag hängt vom Umfang der notwendigen Untersuchungen ab. Ich informiere Sie im Erstgespräch transparent über den voraussichtlichen Aufwand.
Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für psychologische Diagnostik häufig ganz oder teilweise. Der Umfang hängt jedoch von Ihrem individuellen Tarif ab. Bitte klären Sie die Kostenübernahme vorab mit Ihrer Versicherung.
Beihilfeberechtigte: Die Beihilfe beteiligt sich in der Regel anteilig an den Kosten. Auch hier empfehlen wir eine kurze Rückfrage bei Ihrer Beihilfestelle.
Selbstzahlende: Auch gesetzlich Versicherte können die Diagnostik als Selbstzahlende in Anspruch nehmen, etwa um lange Wartezeiten zu vermeiden. Eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse ist in diesem Fall in der Regel nicht vorgesehen.
Und danach?
Eine Diagnostik ist ein Anfang, kein Endpunkt. Wir lassen Sie mit dem Ergebnis nicht allein, sondern beraten Sie hinsichtlich passender Hilfemaßnahmen.
Je nach Ergebnis kann das bedeuten: Beratung und Psychoedukation für die Familie, ein Elterntraining, eine Psychotherapie für Ihr Kind oder Jugendlichen, Lerntherapie oder Ergotherapie. Wenn die Frage nach einer medikamentösen Behandlung aufkommt, ist auch eine ärztliche Konsultation notwendig.
Häufige Fragen
1. Ab welchem Alter ist eine ADHS-Diagnostik möglich? Eine verlässliche Diagnostik ist in der Regel ab dem Schulalter möglich, also etwa ab 6 Jahren. Wir bieten die Diagnostik für Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren an, da unsere Testverfahren erst ab dem Alter von 6 Jahren wissenschaftlich validiert sind. Bei jüngeren Kindern berate ich Sie gern, ob eine Abklärung schon sinnvoll ist.
ADHS-Diagnostik bei Kindern unter 6 Jahren: Warum wir oft zum Abwarten raten
Ihr Kind ist ständig in Bewegung, kann sich kaum auf eine Sache konzentrieren oder handelt oft, bevor es nachdenkt? Diese Sorge nehmen wir ernst. Trotzdem empfehlen wir bei Kindern unter 6 Jahren in der Regel, mit einer ADHS-Diagnostik noch etwas zu warten. Dafür gibt es gute Gründe.
Kleine Kinder entwickeln sich sehr unterschiedlich. Viel Energie, Unruhe und eine kurze Aufmerksamkeitsspanne gehören im Kindergartenalter oft einfach dazu. Manche Kinder brauchen etwas länger, bis sie sich selbst gut steuern können. Was heute auffällig wirkt, kann sich in ein, zwei Jahren von allein auswachsen.
Eine Diagnose ist in diesem Alter weniger sicher. Viele Auffälligkeiten zeigen sich erst deutlich, wenn ein Kind in der Schule stillsitzen und sich konzentrieren muss. Zudem gibt es für Vorschulkinder weniger zuverlässige Testverfahren.
Hinter Unruhe kann auch etwas anderes stecken. Zum Beispiel Schwierigkeiten beim Hören oder Sprechen, Schlafprobleme oder Belastungen im Alltag. Das sollte zuerst geklärt werden.
Abwarten heißt nicht, nichts zu tun. Wenn Sie und Ihr Kind gerade an Grenzen stoßen, gibt es auch ohne Diagnose wirksame Unterstützung, etwa Elternberatung oder Elterntrainings. Sprechen Sie gern Ihre Kinderärztin oder Ihren Kinderarzt an.
Ab dem Schulalter können wir eine ADHS-Diagnostik mit bewährten Verfahren deutlich zuverlässiger durchführen. Dann sind wir gern für Sie da.
2. Brauche ich eine Überweisung? Nein. Sowohl als gesetzlich Versicherte als auch Selbstzahlende oder Privatversicherte können Sie sich direkt bei uns melden. Manche private Versicherungen verlangen für die Erstattung allerdings eine ärztliche Empfehlung. Bitte fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Versicherung nach.
3. Wie lange dauert die gesamte Diagnostik? Meist sind es 3 Termine über einen Zeitraum von etwa 3-4 Wochen. So bleibt Zeit, Fragebögen von Schule und Eltern einzuholen und die Ergebnisse sorgfältig auszuwerten.
4. Was kostet die Diagnostik und übernimmt meine Versicherung die Kosten? In der Regel liegen die Kosten bei etwa 760 Euro, abgerechnet nach GOP. Private Krankenversicherung und Beihilfe übernehmen die Kosten häufig ganz oder anteilig, abhängig vom Tarif. Eine Rückfrage vor Beginn ist sinnvoll. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten bei uns vollständig. Wenn Sie jedoch einen ausführlichen Befundbericht wünschen, fallen zusätzliche Kosten an von ca. 84 Euro, da die gesetzlichen Krankenkassen diesen Aufwand nicht honorieren.
5. Wie bereite ich mein Kind auf die Termine vor? Sagen Sie Ihrem Kind ehrlich und einfach, dass es eine Psychotherapeutin besucht, die herausfinden möchte, was ihm beim Lernen und im Alltag helfen kann. Die Aufgaben sind keine Prüfung, man kann nicht „durchfallen“. Ausgeschlafen und mit einem kleinen Snack klappt es am besten.
6. Muss die Schule beteiligt werden? Die Einschätzung der Lehrkräfte ist für eine fundierte Diagnose sehr wichtig, da ADHS sich in mehreren Lebensbereichen zeigt. Dazu gebe ich Ihnen einen Fragebogen für die Schule mit. Ob und welche Informationen aus dem Befund Sie an die Schule weitergeben, entscheiden Sie.
7. Was passiert, wenn kein ADHS festgestellt wird? Auch dann erhalten Sie eine fundierte Einschätzung, was hinter den Schwierigkeiten Ihres Kindes stecken könnte, und Empfehlungen, was ihm helfen kann.
8. Bekommt mein Kind bei Ihnen Medikamente? Nein. Als Psychotherapeutin verschreibe ich keine Medikamente. Wenn eine medikamentöse Behandlung infrage kommt, ist dafür ein Kinder- und Jugendpsychiater oder eine Kinderärztin zuständig. Mein Befund kann dafür eine wichtige Grundlage sein, und ich nenne Ihnen gern Ansprechpartner. Beachten Sie bitte auch, dass die meisten Medikamente für ADHS ab einem Alter von 6 Jahren erst zugelassen sind.
9. Mein Kind hat bereits eine Diagnose. Kann ich trotzdem zu Ihnen kommen? Ja. Gern biete ich auch eine Zweitmeinung oder eine erneute Überprüfung an, etwa wenn die erste Diagnostik schon länger zurückliegt oder Fragen offengeblieben sind.
10. Kann auch mein jugendliches Kind selbst Fragen stellen? Unbedingt. Gerade Jugendliche möchte ich aktiv einbeziehen. Sie können Ihre eigene Sicht schildern und bekommen die Ergebnisse auch selbst erklärt.
11. Was passiert mit den Daten meines Kindes? Alle Informationen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht und werden nach den Vorgaben des Datenschutzes behandelt. Informationen gebe ich nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis an Dritte weiter.


